Rabatt-Typen Audi

Die Zulassung muss auf Grund einiger Sonderaktionen meistens auf den im Kaufvertrag stehenden Namen erfolgen!


Privatkunden: Dieser Rabatt gilt für die private Endkundenzulassung des Neuwagens.


Kurzzulassung 6 Monate für Privat- / Gewerbekunden (Übergabe sofort nach Fertigstellung, Fahrzeug frei nach Wunsch bestellbar!): Es handelt sich um ein Bestellfahrzeug mit einer Kurzzulassung auf das Autohaus / eine Firma von 6 Monaten, wodurch der höherer Rabatt möglich ist. Das Auto kann direkt nach Fertigstellung und Anlieferung übernommen werden, es wird vor der Übergabe nicht genutzt! Versicherung und Steuern laufen direkt über den jeweiligen Endkunden, der zudem ab Zeitpunkt der Zahlung und Übernahme rechtlicher Eigentümer und Nutzer des Fahrzeuges ist. Weitere Details stellt unser Partner in einer Ablaufbeschreibung, mit den Vertragsunterlagen, zur Verfügung.


Privatkunden mit Schwerbehindertenausweis: Liegt eine Behinderung von mindestens 50% auf den Fahrzeugkäufer und -halter vor? Dann gilt dieser Rabatt. Die Zahlung und Abholung des Fahrzeuges muss von der Person mit dem Schwerbehindertenausweis erfolgen. Das Fahrzeug muss min. 12 Monate auf die Person mit dem Schwerbehindertenausweis zugelassen werden.
Bitte senden Sie bei Auftragserteilung entsprechende Nachweise als Kopie mit!


Journalisten-Rabatt: Nach Vorlage eines gültigen Ausweises erhalten Sie diesen höheren Nachlass. Berechtigte Ausweise sind: DPV, DJV, Ver.di, VDZ, freelens, VdS,DFJV, Vdm und BDZV. Bitte senden Sie eine Kopie des Ausweises bei Auftragserteilung mit! Bitte beachten Sie die Mindesthaltedauer von 6-12 Monaten bei den Herstellern.


Gewerbetreibende ohne Großkunden-Vertrag, Freiberufler, Landwirte etc.: Sie können diesen Rabatt nur nutzen, wenn Sie keinen Rahmen- oder Großkundenvertrag mit dem Volkswagen Konzern haben.Bitte senden Sie bei Auftragserteilung einen aussagekräftigen Nachweis, wie zum Beispiel einen Gewerbeschein und Bescheinigung eines Steuerberaters oder Ähnliches mit, aus dem Ihre Vollerwerb-Selbstständigkeit hervorgeht. Das Gewerbe muss bereits seit min. 6 Monaten bestehen. Das neue Fahrzeug muss min. 6 Monate auf den Betrieb oder auf den Inhaber zugelassen werden. Firmen, die Fahrzeuge vermieten oder Verkaufen, können keinen Gewerberabatt in Anspruch nehmen. Fahrschulen / Fahrschulinhaber fragen bitte gesondert an.


Führerscheinneulinge: Gilt für Personen, die maximal 24 Monate im Besitz einer Fahrerlaubnis sind (Kopie Führerschein bitte als Nachweis einreichen.) Bei Minderjährigkeit des Kunden muss ein Erziehungsberechtigter mit unterschreiben und die Bescheinigung der vorläufigen Fahrerlaubnis muss mit eingereicht werden. Der Neuwagen muss für min. 6 Monate auf den Führerscheinneuling zugelassen werden.